Seit über 115 Jahren hat sich die Grazer Bestattung ihren Grundwerten verschrieben: Die Würde Verstorbener zu wahren und den Hinterbliebenen einen respektvollen Abschied zu ermöglichen. Denn die Würde des Menschen ist auch im Tode unantastbar – Begleitung ist Vertrauenssache.
Als erstes bitten wir Sie, unmittelbar Kontakt zu uns aufzunehmen. Unser Team ist für Sie von 0 bis 24 Uhr unter 0316/ 887 2800 erreichbar. Wir informieren sofort den zuständigen Amts- oder Distriktsarzt und übernehmen die weitere Organisation.
Sollte es in den eigenen vier Wänden zu einem Todesfall kommen, verständigen wir sofort nach Ihrem Anruf einen zuständigen Totenbeschauarzt. Dieser muss den Tod auch offiziell feststellen, direkt danach wird der/die Verstorbene vom Sterbeort abgeholt.
Rufen Sie bitte direkt uns an, wenn der Todesfall in Einrichtungen wie einem Krankenhaus oder einem Seniorenzentrum eintritt – Sie können auch die Leitung der Station bitten uns zu verständigen. Der zuständige Arzt stellt die Sterbedokumente aus und übergibt diese dann direkt an uns.
Verstirbt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland oder einem anderen Bundesland, leiten wir nach Ihrem Anruf alle erforderlichen Schritte ein und stellen sicher, dass sämtliche Auflagen und Vorschriften für Überführungen eingehalten werden.
Jeder Mensch ist auf seine eigene Art einzigartig. Unsere Individualität sollte nicht mit dem Leben enden, sondern auch, wenn wir uns von dieser Welt verabschieden, sollten wir für das in Erinnerung bleiben, was uns im Leben ausgemacht hat. Deshalb können Sie aus unseren Verabschiedungsvarianten wählen, oder sich eine individuelle Verabschiedung zusammenstellen.
Abstandsregel:
Begräbnisse (§ 7 Abs. 2 Z. 1):
Wir bieten als Service einen Livestream für Verabschiedungsfeierlichkeiten an. Dieser kann verhinderten Trauergästen – nach Vergabe eines Passwortes – durch die Hinterbliebenen zugänglich gemacht werden. Diesen Service bieten wir kostenlos an.
Nachdem die Gastronomie wieder geöffnet ist, ist auch ein Trauerschmaus wieder erlaubt.
Unser Urnenfriedhof, wo wir auch die Rasen- und Baumbestattung anbieten, ist normal für alle BesucherInnen geöffnet.
Für den Urnenfriedhof und die Baum- bzw. Rasenbestattung ist die Bestattung Graz verantwortlich. Alle anderen Friedhöfe gehören der Kirche.
Den Zentralfriedhof, den St.-Peter-Stadt- und den Steinfeldfriedhof verwaltet die Stadtpfarre in der Herrengasse/Graz. Alle anderen Friedhöfe werden durch die eigene Pfarrkanzlei an den Friedhöfen verwaltet. Für den Evangelischen Friedhof ist die Heilandskirche zuständig.
Auf unserer Website grazerbestattung.at und auf Facebook unter „Bestattung Graz“.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Beisetzung in einem Erdgrab und der Beisetzung in einer Gruft. Die Errichtung der Grabstätte obliegt den Bestimmungen der Friedhofsordnung, die Grazer Friedhöfe befinden sich im Eigentum der Kirche – mit Ausnahme des Urnenfriedhofs.
Zunächst einmal versuchen Sie, auch wenn es schwer scheint, die Ruhe zu wahren. Mit Ihrem Anruf bei uns wird alles Notwendige in die Wege geleitet. Die Überführung und Aufbahrung der verstorbenen Person übernehmen wir, alles weitere geschieht in Absprache mit Ihnen.
In der Steiermark müssen verstorbene Personen vor Ablauf von 7 Tagen nach dem Todeseintritt bestattet werden. Nach der Bestattung gilt eine Ruhefrist von 20 Jahren.
Prinzipiell wird jede Verabschiedung immer in enger Absprache mit Ihnen geplant und durchgeführt. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, die Zeremonie so individuell zu gestalten, wie es die verstorbene Person selbst war.
Die Erdbestattung ist in unserem Kulturkreis die traditionellste Art der Verabschiedung. In den letzten Jahren ist die Feuerbestattung
in der Bedeutung gestiegen, auch alternative Bestattungen sind mittlerweile Alltag. Keineswegs gibt es aber eine Art „Wertigkeit“ zwischen diesen Formen zu beobachten.
Natürlich. Durch größte Sorgfalt und Einhaltung der Ordnung wird sichergestellt, dass sich garantiert nur die Asche Ihres Angehörigen oder Freundes in der Urne befindet.
Ja. Sollte der Verstorbene Lieblingskleidung gehabt haben, oder aus anderen Gründen Wert auf eigene Bekleidung gelegt werden, ist das ohne Problem möglich. Wir bitten auf Schuhe zu verzichten.
Die Verabschiedung erfolgt in der Feuerhalle der Bestattung Graz im klimatisierten und top modernen Zeremoniensaal. Rund um die Feuerhalle ist unser Urnenfriedhof mit zahlreichen Möglichkeiten für Urnenbestattungen angelegt.
Grundsätzlich ist es möglich, Gegenstände, die für die verstorbene Person von Bedeutung waren, ebenfalls dem Feuer zu übergeben. Es gibt allerdings Einschränkungen, dazu beraten wir Sie gerne.
In den meisten christlichen Kirchen ist die Feuerbestattung ohne Vorbehalte erlaubt. Auch bei Buddhisten, Hindus oder Sikkhs sowie in vielen anderen Religionen ist die Feuerbestattung eine akzeptierte Praxis.
Untersagt ist sie lediglich bei orthodoxen Christen, orthodoxen Juden und Muslimen.
Bitte geben Sie Ihren persönlichen Code ein.
Abschied unter freiem Himmel ist am weitläufigem Gelände der Feuerhalle/Bestattung Graz, direkt neben dem Zentralfriedhof (Alte Poststraße 343) möglich.
Zurück zur Natur ist immer öfter der „letzte Wille“ von Verstorbenen.
Würdevolle Verabschiedungen können nicht nur direkt am ewigen Baum- oder Rasengrab vorgenommen werden, sondern auch am Zeremonienplatz der modernen Verabschiedungshalle. Die warmen und hellen Sandsteine der kleinen Halle wirken freundlich und entsprechen dem Trend der Zeit. Der Verabschiedungsraum selbst bietet bis zu 30 Personen Platz.
Für größere Verabschiedungsfeierlichkeiten steht der altbekannte, große Zeremoniensaal der Grazer Bestattung mit seinem würdevollen Ambiente zur Verfügung.